Was bedeutet Kühlkettenpflicht oder Kühlpflicht bei Medikamenten?

Es gibt heute zunehmend immer mehr Medikamente, deren Transport- und Lagerungstemperatur strikt vorgeschrieben ist.

Auf den jeweiligen Beipackzetteln ist der einzuhaltende Temperaturbereich (meist zwischen +2°C bis +8°C) angegeben und sollte entsprechen berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass solche Medikamente (z.B. Insuline, Interferone, Impfstoffe, diverse Augentropfen, Wachstumshormone u. a.) zu Hause im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen und unterwegs in einer geeigneten Kühltasche.
Datenerfassungen des TÜV Rheinland haben bei in Apotheken erhältlichen Kühltaschen mit Kühlakkus einen klaren Testsieger gekürt: die Kühltaschen COOL*SAFE von Artemed products.