Riskante Gutgläubigkeit bei „Billig-Kühltaschen” für Medikamente

Sie sind Diabetiker, Rheuma- oder Hepatitis-Patient oder auf andere Arzneimittel angewiesen, die laut Hersteller-Angaben kühl(ketten)pflichtig sind?

Dann sind Sie auch darauf angewiesen, unterwegs Ihr(e) Medikamen(e) in einer zuverlässigen Kühltasche mit sich zu führen (z. B. im Sommer oder von der Apotheke nach Hause).
Denn kühlkettenpflichtige Medikamente müssen strikt in einem Temperaturbereich von + 2°C bis + 8° C gehalten werden, da sie sonst Ihre Molekülstruktur verändern und wirkungslos werden können.

Vom TÜV Rheinland erfasste Daten über (Medikamenten)-Kühltaschen mit Kühlakkus, die relativ günstig in Apotheken erhältlich sind, haben ein Risiko gezeigt, an das man beim Begriff „Kühltasche” normalerweise nicht denkt: In diesen Taschen können die Medikamente kühlakkubedingt einfrieren, was für die Medikamente genauso gravierende Folgen haben kann, wie zu starke Erwärmung. Also auch wenn „Medikamenten-Kühltasche“ draufsteht, so ist noch lange keine „Medikamenten-Kühltasche“ drin.

Einzig die COOL*SAFE-Kühltaschen hielten die Medikamente über + 2°C und zudem stundenlang kühl.

Mehr Infos unter www.cool-safe.de