Gesetzliche Regelungen zur Kühlkette

Patienten werden mit ihrer Eigenverantwortung bei der Einhaltung der Kühlkette ihrer Medikamente allein gelassen: Die gesetzliche Regelung geht nur vom Hersteller bis zum Apotheker oder Arzt, nicht bis zum Endverbraucher:

„Der Gesetzgeber hat zwar die mit der Kühlkette verbundenen Schwierigkeiten erkannt und in der im November 2006 in Kraft getretenen Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) grundlegende Anforderungen an Lagerung und Transport festgelegt. “

Quelle: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=30174

Diese und andere Verordnungen regeln aber nur die Kühlkette bis zur Apotheke oder bis zum Arzt. Sie regelt nicht die Verpflichtungen der Kühlkette bis zum Patienten in dessen Wohnung. Das bedeutet, dass der Endverbraucher selbst dafür sorgen muss, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird, wenn er sein Arzneimittel von der Apotheke abholt oder wenn er eine Impfung (z. B. gegen Gebärmutterhalskrebs) zum Arzt mitbringen soll.

In den deutschen Apotheken gab es bisher so gut wie keine Kühltasche, die die Kühlkette aufrecht erhält. Alle von Artemed products Kühltaschen weisen Innenraumtemperaturen von unter 0° C auf (bei 20° C Außentemperatur). Temperaturen unter dem Gefrierpunkt können aber die Medikamente schädigen.

Jetzt gibt es die COOL SAFE-Kühltasche, die Medikamente vor dem Einfrieren schützen kann. Und sie hält Medikamente und/oder Teststreifen stundenlang kühl.
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